Begründung des Naturschutzbeirates zur Ablehnung der Deerth Neubaupläne

Begründung zur Ablehnung des Beschlussvorschlages Drucksache 0694/2017 Bebauungsplan Nr. 8/14 (662) Erweiterung der Fachklinik Deerth

Hier:

a) Beschluss zur Erweiterung des Plangebiets

b) Offenlegungsbeschluss

Der Naturschutzbeirat stimmt dem oben genannten Beschlussvorschlag aus den folgenden Gründen nicht zu:

Das Neubauprojekt ist dreimal so groß wie das bestehende Gebäude der Klinik und wird rund 15.000 qm Waldboden versiegeln und den dortigen Wald unwiderruflich vernichten.

Das Gutachten zu Punkt 2.9 „Ort- und Landschaftsbild“ macht hier eine Zustandsbeschreibung und Beurteilung und gibt daraufhin einen Hinweis für die Planung:

„Die Analyse lässt keine Aspekte erkennen, die gegen eine Realisierung des Vorhabens sprechen.“ Es ist aber keine Analyse zu erkennen bzw. zu lesen.

Es kann hier von keiner Erweiterung oder Ergänzung zum nahen Gebäude, sondern nur von einer Verdreifachung eines Gebäudekomplexes gesprochen werden, der das Landschaftsbild mit seinen 9,5 m hohen Mauern, einen davor verlaufenden 5.5 m hohen Zaun und eine vor dem Zaun freizuhaltende Fläche von 15 bis 20 m Tiefe erheblich beeinträchtigen wird.

Im Bereich dieser Flächen wird die gesamte Biotopstruktur beseitigt, die von den Gutachtern als „meist mittlerer ökologischer Wert“ bezeichnet wird. Das bedeutet, auch, eine höherwertige Biotopstruktur ist vorhanden, wird aber im Gutachten nicht benannt.

Allerdings weist das Gutachten auf vorhandene besonders schutzwürdige Böden hin. Sie sollen durch geeignete Kompensationsmaßnahmen berücksichtigt werden. Über das „Wie“ erfolgt keine Aussage.

Unter 3.3. des landschaftspflegerischen Fachbeitrags und den Begriffen Eingriffscharakteristik und Minderungsmaßnahmen wird festgestellt, dass Auswirkungen der Baumaßnahme im Wald auf mögliche vom Grundwasser abhängige Biotope, insbesondere Quellen, nicht absehbar sind. Das bezieht sich auch auf Abschläge des Mischwasserkanals, deren Zulässigkeit in diesem Quellgebiet übergangen wird.

Bereits im Umweltbericht und auch in den Gutachten wird bereits darauf abgehoben, dass der künftige Bebauungsplan weitere Aus- und Umbauten beinhalten wird. Hier werden künftigen Erweiterungen Tür und Tor geöffnet.

Die von der Unteren Naturschutzbehörde veranlasste avifaunistische Kartierung im Geltungsbereich des B- Plans als Artenschutzvorprüfung wurde im Jahr 2015 an vier Tagen im unmittelbaren Umfeld des bestehenden Gebäudes durchgeführt. Für den Naturschutzbeirat ist es nicht vorstellbar, dass innerhalb von vier Tagen die Gutachter wussten, dass es dort keine planungsrelevanten Arten gibt und hier keinen besonderen Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Ebenso wussten die Gutachter nach vier Tagen, dass der Mäusebussard und die Rabenkrähe Nahrungsgäste sind. Das ist sicherlich richtig, weil das Gelände ihr Habitat ist. Das wurde allerdings nicht gesagt. Eine weitere Nachkartierung gab es nicht. Die Vorgehensweise ist nicht aussagekräftig und kann nicht akzeptiert werden.

Die Aussage, dass durch die geplante „Klinikerweiterung“ nach dem derzeitigen Kenntnisstand keine im Sinne des BNatSchG erheblichen Auswirkungen auf das Haselhuhn-Vorkommen im Hagener Süden ausgelöst werden kann, wird vom Naturschutzbeirat bei dem enormen Störfaktor in der Natur bezweifelt.

Aus Sicht des Naturschutzbeirats gab es zum Untersuchungszeitraum 16.03. 2015 bis zum 08.06. 2015 (an vier Tagen) für den Bereich „Bau eines Maßregelvollzugs“ noch keinen gültigen Bebauungsplan Nr. 814 (662). Das Umweltbüro Essen spricht im Gutachten immer wieder vom Geltungsbereich dieses Bebauungsplans. Auch der Titel „Artenschutzprüfung zum Bebauungsplan Nr. 8/14 (662)“ ist zu diesem Zeitpunkt fragwürdig.

Aus Sicht des Naturschutzbeirats gehört ein derart umfangreicher Baukomplex nicht in den Hagener Stadtwald, sondern durchaus in ein Gewerbegebiet. Im neuen Gewerbegebiet der Stadt Hörstel im Kreis Steinfurt wird ein Maßregelvollzug neu gebaut und eingerichtet.

Dieser Bau eines Maßregelvollzugs im Wald wird zu einem Präzedenzfall, der anderenorts Begehrlichkeiten wecken wird wie z. B. Ausweisung von Gewerbegebieten, Ausbau von Hofstellen und Erschließung neuer Wohngebiete.

Der NB lehnt das Vorhaben auch aufgrund der Tatsache ab, dass es sich bei dem Wald um einen Emissionsschutzwald handelt, dessen Beseitigung bei der bestehenden Feinstaubproblematik in der Stadt Hagen nicht zu verantworten ist.

(für den Naturschutzbeirat, Wilhem Bögemann)